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Frage:
Wer kann mir helfen, ich finde hier keine
Antworten?
Antwort: Bei
Unklarheiten können Sie uns die Frage per Email an
info@sananet.com schicken oder uns direkt kontaktieren unter
0451/400-7684. Nach Klärung erhalten Sie die Antwort und wir
publizieren die Antwort außerdem in dieser Liste.
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Frage:
Wie kann ich Partner in der Integrierten
Versorgung werden?
Antwort: Partner
werden Sie durch eine Teilnahmeerklärung. Diese
Teilnahmeerklärung sollten Sie jedoch nur abgeben, wenn Sie
pro Jahr mehrere Wundpatienten
der BKKs versorgen und die entsprechende Qualifikation
haben bzw. gewillt sind, diese zu erwerben und zu erhalten.
Teilnahmeberechtigt sind
alle für den KV Bereich Schleswig-Holstein, Hamburg oder
Mecklenburg-Vorpommern zugelassenen
Leistungserbringer, die die entsprechenden Qualitäts-
Voraussetzungen des Vertrages erfüllen.
Teilnahmeberechtigte Ärzte sind:
-
Facharzt für Chirurgie
-
Facharzt für Allgemeinmedizin mit Zusatzbezeichnung Phlebologie
- Facharzt für Allgemeinmedizin mit Zusatzbezeichnung Diabetologie
- Facharzt für Allgemeinmedizin mit dem Nachweis von 20 absolvierten Fortbildungspunkten (CME) im Bereich Wundversorgung
- Facharzt für Dermatologie
- Facharzt für innere Medizin mit Zusatzbezeichnung Diabetologie
- Facharzt für Angiologie
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Frage: Muss
ich bestimmte Abläufe einhalten?
Antwort: Ja,
die Prozesse sind vorgeschrieben und die Honorierung ist an die
Einhaltung der Abläufe gekoppelt.
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Frage:
Kann ich die Versorgung alleine machen
oder brauche ich, weil es eine "integrierte Versorgung" ist,
Partner?
Antwort: Die
Abläufe sind vorgeschrieben. Sie benötigen die
Zusammenarbeit zwischen einem teilnehmenden spezialisierten Arzt und
einer geschulten Pflegeeinrichtung.
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Frage:
Welche Krankenkassen nehmen teil?
Antwort: hier
Klicken für die Liste der
teilnehmenden Krankenkassen.
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Frage:
Verursacht die Mitwirkung im integrierten Versorgungsvertrag Kosten?
Antwort: Beim Arzt
ist die Teilnahme an die Fachrichtung gekoppelt bzw. an entsprechende
Weiterbildungen. Ein ambulanter Pflegedienst muss
entsprechende Schulungen nachweisen. Die Schulung ist
für teilnehmende Pflegedienste zeitaufwendig, aber
kostenfrei. Es ist also nur dann sinnvoll, wenn Sie viele Wunpatienten
pro Jahr versorgen.
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Frage:
Bekomme ich durch die Mitwirkung im integrierten Versorgungsvertrag
mehr Patienten? (Pflege)
Antwort: Im Prinzip
NEIN, ABER da der integrierte Versorgungsauftrag darauf
abzielt, Wund-Patienten zu besonders geschulten und erfahrenen
Pflegeeinrichtungen und Ärzten zu steuern, könnten
Sie natürlich - wenn Sie zu dieser Gruppe gehören -
auch mehr Patienten gewinnen, denn diese Ärzte und
Pflegeeinrichtungen sind einander bekannt und arbeiten zusammen.
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Frage:
NN?
Antwort: x
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NN?
Antwort: x
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Frage:
NN?
Antwort: x
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Frage:
NN?
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