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Tipps für die Wahl des richtigen Pflegedienstes

Das Angebot an ambulanten Pflegediensten ist mittlerweile fast unüberschaubar. Neben gemeinnützigen Trägern gibt es auch eine Vielzahl von privaten Anbietern, die um die Gunst der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen konkurrieren. Wer sich für die Hilfe professioneller Pflegekräfte entscheidet, hat deshalb die Möglichkeit, einen ambulanten Pflegedienst gezielt nach seinen eigenen Wünschen und Anforderungen auswählen zu können. Andererseits ist die Suche nach dem "richtigen" Pflegedienst bei der Vielzahl der Anbieter natürlich schwierig.

Grundsätzlich gilt: Bevor Sie sich auf die Suche nach einem ambulanten Pflegedienst machen, sollten Sie genau überlegen, welche Hilfe z. B. für Pflege, Hauswirtschaft oder Betreuung notwendig ist. Hinweise darauf finden Sie u. a. im Gutachten des Medizinischen Dienstes der Kassen. Auch Ihr Hausarzt kann Sie darüber informieren. Anschließend sollten Sie klären, wie die benötigte Hilfe erbracht werden kann. Was können Familienmitglieder leisten? Wofür möchten Sie professionelle Pflegekräfte einsetzen? Auf jeden Fall sollten Sie sich Zeit nehmen.

Entscheidungshilfen für die Wahl eines ambulanten Pflegedienstes:

  • Der Pflegedienst sollte Sie vorab bei einem Hausbesuch kostenlos und ausführlich über seine Leistungen informieren und Sie beraten.
  • Klären Sie, ob der Dienst alle für Sie notwendigen Hilfen anbietet oder vermittelt.
  • Überlegen Sie, welche Ansprüche Sie an die professionellen Pflegekräfte, z. B. Einhaltung bestimmter Zeiten, kein Personalwechsel, Nichtraucher etc. haben. Fragen Sie die Pflegedienste, ob sie Ihnen diese Wünsche erfüllen können.
  • Lassen Sie sich vom Pflegedienst das Abrechnungsverfahren erklären. Ein Kostenvoranschlag gibt Ihnen Auskunft darüber, ob die bewilligten Mittel der Pflegekasse ausreichen und wieviel Sie zuzahlen müssen.
  • Erkundigen Sie sich nach den Mitarbeitern. Welche Leistungen werden von ausgebildeten Fachkräften ausgeführt, welche von Hilfskräften?
  • Gibt es einen Ansprechpartner für Ihre Wünsche und Beschwerden?
  • Pflegedienste sind dazu verpflichtet, mit ihren Kunden einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Hierin müssen Leistungen und Kosten geregelt sein. Der Pflegebedürftige kann innerhalb von zwei Wochen nach Aushändigung des Vertrages dem Pflegedienst fristlos kündigen.
  • Treten bei der Pflege Probleme auf oder Ihnen missfällt Gravierendes, scheuen Sie sich nicht, dem Pflegedienst dies mitzuteilen. Oft hilft hier schon ein offenes Gespräch, um das Problem aus der Welt zu schaffen.
  • Wurden alle Ihre Fragen von den Zuständigen sachlich und kompetent beantwortet?
  • Haben Sie von ihnen genügend Informationsmaterial bekommen, vor allem einen Pflegevertrag, den Sie vorab durchlesen und prüfen konnten?
  • Wird ein Pflegeplan erstellt, und hat der Anbieter ein Konzept, d. h. wird nach einem bestimmten Pflegemodell gepflegt, und können Sie das vorab erfahren?
  • Wie viele fest angestellte Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen gibt es, wie viele Fachkräfte?
  • Wie hoch ist der Anteil an Geringfügig Beschäftigten?
  • Wird im Team gepflegt, d. h. wird nur ein möglichst kleiner Kreis von Mitarbeitern für Sie zuständig sein, sodass Sie nicht damit rechnen müssen, jeden Tag von jemand anderem versorgt zu werden?
  • Wird Rücksicht darauf genommen, ob Sie zum Beispiel von einer Pflegekraft des eigenen Geschlechts gepflegt werden möchten (dies spielt natürlich besonders für den Bereich von Waschen und Intimpflege eine Rolle)?
  • Wie ist es, wenn Sie mehr Hilfe benötigen - kann der Dienst das auch leisten?
  • Wie ist es in Notfällen - gibt es einen Bereitschaftsdienst und können Sie, falls erforderlich, auch einmal nachts Hilfe bekommen?
  • Wie ist die Zusammenarbeit mit den Angehörigen und mit dem Hausarzt?
  • Werden Ihre Bedürfnisse bei den Einsatzzeiten berücksichtigt? Sie möchten vielleicht nicht erst um 11 Uhr vormittags gewaschen werden und nicht schon um 17 Uhr wieder ins Bett - in gewissen Grenzen sollte darauf Rücksicht genommen werden.
  • Ist der Dienst in Ihrer räumlichen Nähe?
  • Können Sie jederzeit die Pflegedokumentation einsehen, und bekommen Sie Kopien der Leistungsnachweise, die mit den Kassen abgerechnet werden?